Klosterneuburger Wirtschaftstreuhand GmbH


Hölzlgasse 50, 3400 Klosterneuburg
Tel: 02243/32193
Fax 02243/32193-50
office@klbgwt.at

Aktuelles

Klienten-Info - Archiv

Kurz-Info: Werbungskosten bei Leerstehungen

Juli 2004

Solange sich der Vermieter bemüht eine leerstehende Wohnung zu vermieten, ist nicht von einer endgültigen Aufgabe der Einkünfteerzielung auszugehen, selbst wenn er die Wohnung zum Verkauf anbietet. Aufwendungen für diese Wohnung sind als Werbungskosten (Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes) absetzbar. Infolge gleicher Rechtslage in Österreich ist daher die deutsche Rechtsprechung anwendbar.

Bild: © Markus Bormann - Fotolia

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen