Klosterneuburger Wirtschaftstreuhand GmbH
Hölzlgasse 50, 3400 Klosterneuburg
Tel: 02243/32193
Fax 02243/32193-50
office@klbgwt.at
Aktuelles
Klienten-Info - Archiv
Kurz-Info: Prozesskosten als Betriebsausgabe
Besteht eine betriebliche Veranlassung für den Prozess (z.B. Schadenersatz), sind die damit verbundenen Kosten - unabhängig vom Ausgang des Prozesses - als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies gilt sowohl für das erstinstanzliche Verfahren, als auch für das selbst angestrebte, wenn auch erfolglose Berufungsverfahren (UFSW 27.6.2007,GZ RV/0829-W/03).
Bild: © Marc Dietrich - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Klosterneuburger Wirtschaftstreuhand GmbH | Klienten-Info
© Klosterneuburger Wirtschaftstreuhand GmbH | Klienten-Info