Artikel zum Thema: Abzugsteuer
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Februar 2023 |
Begleiteffekte aus der Senkung der Körperschaftsteuer seit 2023 |
Kategorien: Klienten-Info |
Mit Beginn des Jahres 2023 ist der Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 24 % abgesenkt worden und eine weitere Absenkung erfolgt mit dem Jahr 2024 von 24 % auf 23 %. Neben niedrigerer Steuerbelastung auf Ebene der Körperschaft ergeben sich durch die Absenkung weitere Änderungen, welche nachfolgend überblicksmäßig dargestellt werden.
Bild: © Adobe Stock - StockerThings |
Verwandte Themen: Körperschaftsteuer | Gruppenbesteuerung | Senkung | abweichendes Wirtschaftsjahr |
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