Artikel zum Thema: Gesundheitsbereich
Aktuell | Archiv | Suche | Newsletter abonnieren |
August 2021 |
Kurz-Info: Corona-Bonus für Gesundheits- und Pflegepersonal ist abgabenfrei |
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info |
Das Gesundheits- und Pflegepersonal ist und war insbesondere von der COVID-19-Krise außergewöhnlich stark betroffen. Der außerordentliche Einsatz soll nunmehr auch steuerlich belohnt werden. So wird eine Bonuszahlung, welche von den Ländern und Gemeinden an Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal im Gesundheitsbereich erfolgt, bis zu einer Höhe von 500 € steuer- und sozialversicherungsfrei behandelt. Als begünstigte Bonusempfänger (für diese außerordentliche Zuwendung) qualifizieren sich grundsätzlich Personen, die im unmittelbaren Kontakt mit Corona-Patienten stehen. Als Auszahlungszeitraum für den Corona-Bonus ist Anfang Juni bis 31. Dezember 2021 vorgesehen. In der KI 07/21 haben wir von steuerlichen Regelungen bzgl. gedeckelter Aufwandsentschädigungen für Mitarbeiter bei Test- und Impfstraßen berichtet. Für Personal in COVID-19-Teststraßen wird diese Begünstigung bis 30. September 2021 verlängert. Bild: © Adobe Stock - HNFOTO |
Verwandte Themen: Coronavirus | COVID-19 | Corona-Bonus | Gesundheitsbereich |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Klosterneuburger Wirtschaftstreuhand GmbH | Klienten-Info |
News
Highlights aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass
Das BMF hat Mitte Dezember 2023 den Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2023 (BMF vom 15.12.2023, 2023-0.715.245, BMF-AV 2023/151) veröffentlicht. Wie jedes Jahr wurden durch den...
zum Artikel »
Erhaltungsaufwand nach Mieterauszug ist steuerlich nicht absetzbar
Das BFG hatte sich (GZ RV/7104281/2018 vom 27.11.2023) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem eine Wohnung über rund 20 Jahre für Wohnzwecke vermietet wurde und...
zum Artikel »