Artikel zum Thema: Gutschein
Aktuell | Archiv | Suche | Newsletter abonnieren |
September 2022 |
Kurz-Info: Fristen für Energiegutschein verlängert |
Kategorien: Klienten-Info |
Der Energiegutschein in Höhe von 150 € soll die Belastung durch die steigenden Energiepreise abfedern und wurde grundsätzlich bereits per Post bis Ende Juni an die Haushalte versendet. Nunmehr kommt es zur Verlängerung von damit zusammenhängenden Fristen. So kann erstens der Gutschein, sofern man ihn noch nicht bekommen haben sollte, bis Ende Oktober 2022 (statt August) bei der Energiekostenausgleich-Hotline unter 050 233 798 angefordert werden. Dies ist auch möglich, wenn der Gutschein beispielsweise verlorengegangen ist. Zweitens wurde die Frist für das Einlösen des Gutscheins bis Ende des Jahres 2022 verlängert (anstelle von Ende Oktober 2022). Der Gutschein wird nach dem Einlösen mit dem Stromlieferanten für den Haushalt verrechnet (die Gutschrift erfolgt im Rahmen der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung). Eingelöst werden kann mittels ausgefüllten Formulars per Post oder online unter https://www.energiekostenausgleich.gv.at/. Wichtige Voraussetzungen für die Geltendmachung des Energiegutscheins sind ein aufrechter Vertrag mit einem Stromlieferanten und das Unterschreiten der Einkommensgrenze von 55.000 € Jahreseinkommen bei Einpersonenhaushalten und 110.000 € bei Mehrpersonenhaushalten. Bild: © ako photography - Adobe Stock |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Klosterneuburger Wirtschaftstreuhand GmbH | Klienten-Info |
News
Highlights aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass
Das BMF hat Mitte Dezember 2023 den Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2023 (BMF vom 15.12.2023, 2023-0.715.245, BMF-AV 2023/151) veröffentlicht. Wie jedes Jahr wurden durch den...
zum Artikel »
Erhaltungsaufwand nach Mieterauszug ist steuerlich nicht absetzbar
Das BFG hatte sich (GZ RV/7104281/2018 vom 27.11.2023) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem eine Wohnung über rund 20 Jahre für Wohnzwecke vermietet wurde und...
zum Artikel »