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Februar 2021 |
Coronavirus: Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen - Beantragung ab 16.02.2021 |
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info , Vermieter-Info |
![]() Betriebe, die von den coronabedingten Schließungen indirekt betroffen sind, können den Lockdown-Umsatzersatz II als Kompensation für ihren Umsatzausfall beantragen. Welche Unternehmen haben Anspruch:
Wie hoch ist der Umsatzersatz:
Antragstellung:
Liste der indirekt betroffen Branchen: https://umsatzersatz.at/wp-content/uploads/2021/02/Branchenkategorisierung-Lockdown-Umsatzersatz-II-1.pdf Richtlinie: https://www.umsatzersatz.at/wp-content/uploads/2021/02/VO-Lockdown-Umsatzersatz_Indirekt-Betroffene.pdf Quelle und weitere Informationen: https://www.umsatzersatz.at/indirekt/
Bild: © Adobe Stock - studio v-zwoelf |
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