Info- und Checklisten
Checklisten | Finanzämter | Formulare | Links |
Schenkungen - Meldepflicht |
Kategorien: Info-Corner , Checklisten |
Seit 1.8.2008 besteht keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Schenkungen über einem bestimmten Betrag sind jedoch meldepflichtig. Meldepflichtig sind grundsätzlich alle
Die Meldepflicht besteht beim Erwerb von
In allen Fällen muss der Erwerber oder der Geschenkgeber einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben. Nicht angezeigt werden müssen:
Zur Anzeige verpflichtet sind folgende Personen:
Die Frist für die Anzeige beträgt drei Monate ab dem Erwerb. Sie ist elektronisch an ein Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu übermitteln. |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Klosterneuburger Wirtschaftstreuhand GmbH | Klienten-Info |
News 
News und Updates rund um die wirtschaftlichen Maßnahmen gegen die COVID-19 Pandemie
Die Dauer der Pandemie bringt es mit sich, dass es immer wieder zu Verlängerungen und zur Ausweitung der Maßnahmen zur Unterstützung der von der Pandemie hart in...
zum Artikel »
BFG zu gewerblichem Grundstückshandel
Ob ein Immobilienverkauf als gewerblicher Grundstückshandel eingeordnet wird oder aus dem Privatvermögen heraus erzielt wird, bringt weitreichende steuerliche Konsequenzen mit...
zum Artikel »