Info- und Checklisten
Checklisten | Finanzämter | Formulare | Links |
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses | |||||||||||||||
Kategorien: Info-Corner , Checklisten | |||||||||||||||
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse z.B. mit Wirtschaftsjahr 2017 bis zum 30.9.2018 zu erfolgen und zwar für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften, bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht nach wie vor für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften. Die nachfolgende Tabelle zeigt Details zur Form der Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht.
|
|||||||||||||||
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Klosterneuburger Wirtschaftstreuhand GmbH | Klienten-Info |
News 
Wichtige Aspekte aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022
Dezember 2022 ist der Wartungserlass 2022 der Lohnsteuerrichtlinien (BMF vom 19.12.2022, 2022-0.882.742, BMF-AV 2022/161) veröffentlicht worden, nachdem gesetzliche Änderungen,...
zum Artikel »
BFG zur Luxustangente bei Elektroautos
Mit dem zunehmenden Interesse an Elektrofahrzeugen stellt sich für viele potenzielle Käufer die Frage, wie E-Autos steuerlich zu behandeln sind. In Österreich gibt es...
zum Artikel »