KLOSTERNEUBURGERWIRTSCHAFTSTREUHANDIhre Steuerberater im Herzen
von Klosterneuburg
Hölzlgasse 50
3400 Klosterneuburg
Österreich

office@klbgwt.at

+43 2243 32193
kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Gastronomie-Info

Kurz-Info: Geschäftsfreundebewirtung im Umsatzsteuerrecht

März 2004
Kurz-Info: Geschäftsfreundebewirtung im Umsatzsteuerrecht

In der Klienten-Info Ausgabe Januar 2004 haben wir bereits auf den Sachverhalt EU-Widrigkeit des halben Vorsteuerabzuges von Bewirtungskosten hingewiesen. Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des unabhängigen Finanzsenates gelten rückwirkend mit 1. Februar 1999 für alle Bewirtungsaufwendungen, die der Werbung dienen und bei denen eine betriebliche Veranlassung gegeben ist, eine Vorsteuerabzugsfähigkeit im Ausmaß von 100 %. Gemäß § 299 BAO kann rückwirkend eine Bescheidaufhebung beantragt werden.

Bild: © Henry Schmitt - Fotolia