KLOSTERNEUBURGERWIRTSCHAFTSTREUHANDIhre Steuerberater im Herzen
von Klosterneuburg
Hölzlgasse 50
3400 Klosterneuburg
Österreich

office@klbgwt.at

+43 2243 32193
kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Vermieter-Info

Kurz-Info: Werbungskosten bei Leerstehungen

Juli 2004
Kurz-Info: Werbungskosten bei Leerstehungen

Solange sich der Vermieter bemüht eine leerstehende Wohnung zu vermieten, ist nicht von einer endgültigen Aufgabe der Einkünfteerzielung auszugehen, selbst wenn er die Wohnung zum Verkauf anbietet. Aufwendungen für diese Wohnung sind als Werbungskosten (Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes) absetzbar. Infolge gleicher Rechtslage in Österreich ist daher die deutsche Rechtsprechung anwendbar.

Bild: © Markus Bormann - Fotolia