Was ist die Arbeitnehmerveranlagung?
Die Arbeitnehmerveranlagung (früher: "Lohnsteuerausgleich") ermöglicht es Arbeitnehmern, zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzubekommen. In vielen Fällen erhalten Sie eine Gutschrift von mehreren hundert Euro. Die Arbeitnehmerveranlagung ist in den meisten Fällen freiwillig — es sei denn, Sie haben Nebeneinkünfte über EUR 730 oder andere Pflichtveranlagungsgründe.
Wer sollte die Arbeitnehmerveranlagung machen?
Besonders lohnend ist die Arbeitnehmerveranlagung, wenn:
- Sie unterjährig den Job gewechselt haben oder nicht das ganze Jahr beschäftigt waren
- Sie Werbungskosten über der Pauschale von EUR 132 haben (z. B. Fortbildung, Fachliteratur, Arbeitsmittel)
- Sie Pendlerkosten geltend machen können
- Sie Sonderausgaben haben (Kirchenbeitrag, Spenden, bestimmte Versicherungen)
- Sie außergewöhnliche Belastungen hatten (Krankheitskosten, Behinderung)
- Sie den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen können
Schritt 1: FinanzOnline-Zugang einrichten
Die Arbeitnehmerveranlagung erfolgt elektronisch über FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at). Falls Sie noch keinen Zugang haben:
- 1Registrieren Sie sich auf finanzonline.bmf.gv.at
- 2Sie erhalten Ihre Zugangsdaten per Post (RSa-Brief) oder können sich mit Handysignatur/ID Austria anmelden
- 3Nach der Erstanmeldung ändern Sie Ihr Passwort
Alternativ können Sie die Erklärung auch über die BMF-App oder das Formular L1 in Papierform einreichen.
Schritt 2: Belege und Unterlagen sammeln
Bevor Sie die Erklärung ausfüllen, sammeln Sie folgende Unterlagen:
- Lohnzettel (L16): Werden automatisch vom Arbeitgeber ans Finanzamt übermittelt
- Werbungskosten-Belege: Fortbildungen, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Homeoffice-Pauschale
- Sonderausgaben: Kirchenbeitrag (max. EUR 600), Spenden an begünstigte Organisationen
- Außergewöhnliche Belastungen: Arztrechnungen, Medikamente, Brillen, Zahnersatz
- Pendlerpauschale: Entfernung Wohnung–Arbeitsstätte, Zumutbarkeit öffentlicher Verkehr
Schritt 3: Die Erklärung ausfüllen
In FinanzOnline finden Sie die Arbeitnehmerveranlagung unter "Erklärungen" → "Arbeitnehmerveranlagung (L1)". Viele Daten sind bereits vorausgefüllt:
- Prüfen Sie die vorausgefüllten Daten (Lohnzettel, Versicherungsbeiträge, Kirchenbeitrag)
- Ergänzen Sie Werbungskosten im Formular L1, Kennzahl 724
- Tragen Sie Sonderausgaben ein (Kennzahl 456 ff.)
- Vergessen Sie nicht die Pendlerpauschale (Kennzahl 718/719)
- Bei außergewöhnlichen Belastungen: Kennzahl 730 ff.
Der Verkehrsabsetzbetrag von EUR 496 wird automatisch berücksichtigt.
Schritt 4: Absenden und Bescheid prüfen
Nach dem Absenden erhalten Sie meist innerhalb weniger Wochen den Einkommensteuerbescheid. Prüfen Sie:
- Stimmen die berücksichtigten Beträge mit Ihren Angaben überein?
- Wurde eine Gutschrift oder Nachzahlung berechnet?
- Bei Unstimmigkeiten haben Sie 1 Monat ab Zustellung Zeit für eine Beschwerde
Frist: Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2021 ist also noch bis Ende 2026 Zeit.
Tipps für maximale Rückerstattung
- Telearbeitspauschale (ehem. Homeoffice-Pauschale): Bis zu EUR 3 pro Telearbeitstag (max. 100 Tage, also EUR 300) — seit 2025 auch für Coworking-Spaces
- Werbungskostenpauschale: EUR 132 werden automatisch berücksichtigt, darüber hinausgehende Kosten müssen Sie nachweisen
- Sonderausgabenpauschale: EUR 60 werden automatisch abgezogen
- Familienbonus Plus: Bis zu EUR 2.000 pro Kind unter 18 und Jahr — der größte Posten! EUR 700 pro Kind über 18 (mit Familienbeihilfe). Aufteilung zwischen Eltern möglich (je EUR 1.000 bzw. EUR 350).