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Gute Buchhaltung ist mehr als Belege ordnen — sie gibt Ihnen die Zahlen, die Sie für unternehmerische Entscheidungen brauchen. Wir führen Ihre Bücher präzise und termingerecht, egal ob Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelte Buchführung.
Welche Aufgaben wir übernehmen, wie der Ablauf aussieht — und was Sie davon haben.
Nach Beauftragung vereinbaren wir einen Rhythmus für die Belegübergabe, der zu Ihrem Unternehmen passt — monatlich, quartalsweise oder nach individuellem Bedarf. Sie übermitteln Ihre Belege digital oder auf Papier — wir verbuchen zeitnah und erstellen die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) fristgerecht.
Regelmäßig erhalten Sie eine Auswertung mit den wichtigsten Zahlen: Umsatz, Aufwand, Ergebnis und offene Forderungen. So haben Sie einen aktuellen Überblick über Ihre wirtschaftliche Lage und können fundierte Entscheidungen treffen.
Am Jahresende bereiten wir alle Daten für den Jahresabschluss bzw. die Steuererklärung auf. Die Übergabe an die Bilanzierung erfolgt intern — Sie müssen nichts doppelt liefern.
Digital oder Papier — wir passen uns Ihrem Workflow an.
Belege können Sie digital oder in Papierform übergeben – wir richten uns nach Ihnen. Regelmäßige monatliche Auswertungen liefern Ihnen aktuelle Zahlen.
Konkrete Vorteile der Zusammenarbeit mit uns
Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie einen Termin oder kontaktieren Sie uns direkt.
Oder rufen Sie uns an: +43 2243 32193
Wir empfehlen eine monatliche Belegübergabe, idealerweise bis zum 10. des Folgemonats. Das hält Ihre Buchhaltung aktuell und Sie erhalten zeitnah aussagekräftige Monatsauswertungen. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung profitieren Sie davon, dass wir die Zahlen rechtzeitig vorbereiten können. Wenn es bei Ihnen einmal eng wird, können Belege auch gesammelt quartalsweise abgegeben werden — allerdings verlieren Sie dann den laufenden Überblick über Ihre Geschäftszahlen.
Ja! Belege können Sie einfach per App (z.B. BMD Mobile Scan), E-Mail oder über Cloud-Speicher (Dropbox, Google Drive) senden. Fotografieren Sie einfach Ihre Rechnungen und Belege mit dem Smartphone — wir kümmern uns um den Rest. Natürlich können Sie uns auch weiterhin Papierbelege vorbeibringen oder per Post schicken, wenn Ihnen das lieber ist.
Bilanzierungspflicht besteht ab EUR 700.000 Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. GmbHs sind unabhängig vom Umsatz immer bilanzierungspflichtig. Bis dahin können Sie mit einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung arbeiten, was administrativ deutlich einfacher und günstiger ist. Wir beraten Sie rechtzeitig, wenn Sie sich der Grenze nähern.
Persönliche Beratung vor Ort oder online - wie es für Sie am besten passt
Montag - Donnerstag: 07:30 - 16:30
Freitag - Sonntag: Geschlossen
Kostenloses Kennenlerngespräch - persönlich, telefonisch oder online
Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie von der Umsatzsteuer bis zu einer Grenze von EUR 55.000 brutto. Erfahren Sie, ob sich die Regelung für Sie lohnt.
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