Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuerpflicht. Im Jahr 2026 liegt die Umsatzgrenze bei EUR 55.000 brutto pro Jahr. Das bedeutet: Sie müssen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) abgeben. Im Gegenzug können Sie keine Vorsteuer geltend machen.
Voraussetzungen
Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Jahresumsatz darf EUR 55.000 brutto nicht überschreiten
- Sie haben Ihren Sitz oder Wohnsitz in Österreich
- Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Unternehmer — Einzelunternehmer, Freiberufler und auch GmbHs
- Einmaliges Überschreiten um bis zu 10 % (also bis EUR 60.500) innerhalb von 5 Jahren ist unschädlich
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
- Weniger Bürokratie: Keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen
- Preisvorteil bei Privatkunden: Da Sie keine USt verrechnen, können Sie günstigere Endpreise anbieten (B2C-Vorteil)