Leistung

Steuer­beratung

Wir erstellen Ihre Steuererklärungen, besprechen Gestaltungsfragen wie die Wahl der Rechtsform und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt, auch bei Prüfungen. Für Einzelunternehmen, GmbHs und Privatpersonen.

Was Sie davon haben

  • Sie wissen, welche Steuern auf Sie zukommen, bevor der Bescheid da ist.
  • Fristen behalten wir im Blick, auf Post vom Finanzamt antworten wir für Sie.
  • Lässt sich steuerlich etwas gestalten, hören Sie es rechtzeitig von uns.

Was wir steuerlich für Sie übernehmen

Steuerliche Entscheidungen treffen Sie am besten, bevor das Jahr vorbei ist. Auf Wunsch besprechen wir mit Ihnen unterm Jahr, ob sich eine Investition, eine Ausschüttung oder ein Wechsel der Rechtsform steuerlich lohnt. Am Jahresende ist der Spielraum meist schon vergeben.

Gegenüber dem Finanzamt vertreten wir Sie, auch bei einer Außenprüfung. Jeden Bescheid prüfen wir. Stimmt etwas nicht, kümmern wir uns darum. Für eine Beschwerde bleibt ein Monat Zeit. Auch Ihre Steuererklärungen erstellen wir, mehr dazu auf der Seite Steuererklärungen. Dabei sprechen Sie immer mit derselben Person.

Als Ihre steuerliche Vertretung haben wir für Ihre Erklärungen in der Regel mehr Zeit, als Sie allein hätten. Einen Antrag auf Fristverlängerung müssen Sie dafür nicht stellen.

Wobei wir Sie beraten

  • Steuererklärungen für den Betrieb und privat
  • Umsatzsteuer und Vorsteuer
  • Jahresabschluss und Bilanz
  • Steuerplanung, bevor Sie entscheiden
  • Vertretung bei Betriebsprüfung und Finanzamt

Steuerplanung über das Jahr

Wer früh plant, hat mehr Möglichkeiten. Wichtig sind vor allem die Wahl der Rechtsform, der Gewinnfreibetrag und der richtige Zeitpunkt für Investitionen. Den Grundfreibetrag von 15 % der ersten EUR 33.000 Gewinn bekommen Sie auch ohne Investition. Wer investiert, kann mehr absetzen, insgesamt bis zu EUR 46.400 im Jahr. Das senkt auch Ihre SVS-Beiträge. Was das für Sie bedeutet, rechnen wir mit Ihren Zahlen durch.

Das lohnt sich besonders für Selbständige mit Gewinnen über dem Grundfreibetrag, für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, vor größeren Investitionen und vor einem Wechsel der Rechtsform.

Was wir mit Ihnen durchgehen

  • Gewinnfreibetrag voll nutzen
  • Einzelunternehmen oder GmbH vergleichen
  • Investitionen, Einnahmen und Ausgaben zeitlich planen
  • Sozialversicherung mit einplanen
  • Verlustvorträge und Freibeträge nutzen

Steuerplanung bleibt im gesetzlichen Rahmen. Was nur dazu dient, Steuern zu umgehen, erkennt das Finanzamt nicht an. Die Lösung muss auch zu Ihrem Unternehmen passen. Die meisten Möglichkeiten gibt es vor dem Ende des Geschäftsjahres.

Ablauf

So beginnt die Beratung

  1. 1Kennenlernen

    Wir besprechen Ihre steuerliche Situation und klären den Beratungsbedarf.

  2. 2Analyse

    Wir prüfen Bescheide, Erklärungen und Gestaltungsspielräume der Vorjahre.

  3. 3Umsetzung

    Erklärungen, Anträge und Eingaben werden erstellt und über FinanzOnline eingereicht.

  4. 4Laufende Betreuung

    Wir reichen fristgerecht ein, prüfen die Bescheide und besprechen mit Ihnen, was zu tun ist.

Häufige Fragen

Wie viel Zeit bleibt für die Steuererklärung, mit und ohne Steuerberater?

Reichen Sie selbst ein, ist die Einkommensteuererklärung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres fällig, auf Papier bis 30. April. Übernehmen wir das für Sie, haben wir dafür in der Regel mehr Zeit.

Was kostet eine Steuerberatung?

Das hängt davon ab, wie umfangreich Ihre steuerlichen Angelegenheiten sind. Darüber sprechen wir im Erstgespräch.

Lohnt sich ein Steuerberater für mich?

Das hängt von Ihrer Situation ab und wir sagen es Ihnen ehrlich. Sobald Sie selbständig sind, vermieten, Mitarbeiter beschäftigen oder eine Rechtsform wählen, geht es um Fristen und Gestaltungsfragen, bei denen Fehler teuer werden. Auch eine einzelne Arbeitnehmerveranlagung übernehmen wir.

Wie läuft der Wechsel zu Ihnen ab?

Sie erteilen uns den Auftrag. Den Wechsel gehen wir dann gemeinsam an: Wir stimmen die Übergabe mit Ihrer bisherigen Kanzlei ab und melden unsere Vertretung beim Finanzamt. Beginnen können wir jederzeit, auch während des Jahres; günstig ist ein Monats-, Quartals- oder Jahresende.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Eine Außenprüfung meldet das Finanzamt in der Regel vorab an. Wir bereiten die angeforderten Unterlagen gemeinsam mit Ihnen auf, sind bei der Prüfung anwesend und führen die Kommunikation mit dem Prüfer. Strittige Punkte werden in der Schlussbesprechung erörtert, dort vertreten wir Ihre Position. Führen wir auch Ihre Buchhaltung, liegen die meisten Unterlagen bereits geordnet bei uns.

Kann ich gegen einen Steuerbescheid vorgehen?

Ja. Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Beschwerde erhoben werden. Wir prüfen jeden Bescheid auf Abweichungen von der eingereichten Erklärung und bereiten bei Bedarf eine begründete Beschwerde vor. Wichtig ist, die Monatsfrist nicht zu versäumen. Melden Sie sich daher rasch, wenn Ihnen ein Bescheid unplausibel erscheint.

Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?

Bücher, Aufzeichnungen und Belege sind grundsätzlich sieben Jahre aufzubewahren (§ 132 BAO), gerechnet ab dem Ende des betreffenden Kalenderjahres. Solange sie für ein laufendes Verfahren wichtig sind, auch länger. Für Unterlagen zu Grundstücken gilt eine Frist von 22 Jahren. Digital aufbewahren dürfen Sie, wenn die vollständige, geordnete und inhaltsgleiche Wiedergabe gesichert ist.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerberatung und Buchhaltung?

Die Buchhaltung ist die laufende Erfassung Ihrer Geschäftsfälle und die Basis für Umsatzsteuervoranmeldungen und Auswertungen. Die Steuerberatung setzt darauf auf: Steuererklärungen, Gestaltungsfragen, Rechtsformwahl, Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Beide Leistungen greifen ineinander. Sie können bei uns nur die Steuerberatung beziehen und selbst buchen, oder beides aus einer Hand. Was sinnvoller ist, klären wir im Erstgespräch.

Funktioniert die Zusammenarbeit auch komplett digital?

Ja. Unterlagen können Sie digital übermitteln, Besprechungen sind auch telefonisch möglich und Erklärungen reichen wir elektronisch über FinanzOnline ein. Viele unserer Klienten kombinieren digitale Abläufe mit persönlichen Terminen in der Kanzlei. Sie entscheiden, was für Sie am besten passt.

Steuerfragen besprechen

Bringen Sie Ihre letzten Bescheide in die Kanzlei in Klosterneuburg mit oder schicken Sie sie digital. Wir sehen uns an, wo Handlungsbedarf besteht.

Erstgespräch anfragenoder telefonisch: +43 2243 32193

Zentrale Lage in Klosterneuburg