Steuerberatung

Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer für Ihre GmbH: Erklärung, Mindestkörperschaftsteuer und Gewinnverwendung. Wir zeigen Ihnen die zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten.

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer (KöSt) ist die Einkommensteuer für juristische Personen, insbesondere GmbHs, Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Der KöSt-Satz beträgt seit 2024 23 %. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, beträgt der Satz für Einkommensteile über 1 Million Euro 24 %. Für GmbHs fällt zudem eine Mindestkörperschaftsteuer an, die unabhängig vom Gewinn zu entrichten ist und seit 2024 500 Euro pro Jahr (125 Euro pro Quartal) beträgt. Bei Gewinnausschüttungen kommt die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % dazu, die Gesamtbelastung bei Vollausschüttung liegt damit bei etwa 44,2 %. Wir beraten Sie, ob Gewinne im Unternehmen bleiben oder ausgeschüttet werden, und zu den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Kapitalgesellschaft.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Körperschaftsteuererklärung (K1)
  • Gewinnverwendung und Ausschüttungen planen
  • KESt bei Gewinnausschüttungen
  • Geschäftsführerbezüge und verdeckte Ausschüttungen
  • Mindestkörperschaftsteuer und Vorauszahlungen
  • Umgründungen und Rechtsformwechsel

Für wen ist KöSt-Beratung relevant?

Unsere Körperschaftsteuer-Beratung richtet sich an GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter, Aktiengesellschaften und Genossenschaften, Vereine und Stiftungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sowie Unternehmer, die über die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH nachdenken. Besonders bei der Frage, ob Gewinne im Unternehmen bleiben oder ausgeschüttet werden, lohnt sich eine Berechnung mit Ihren Zahlen.

Typische Fehler bei der Körperschaftsteuer

Häufige Fehler bei der KöSt sind verdeckte Gewinnausschüttungen (z. B. überhöhte Geschäftsführerbezüge, Privatnutzung von Firmenvermögen), fehlende Dokumentation von Verrechnungspreisen bei verbundenen Unternehmen, Nichtbeachtung der Mindestkörperschaftsteuer in Verlustjahren sowie ungünstig geplante Gewinnausschüttungen. Auch die Abgrenzung zwischen betrieblich und privat veranlassten Aufwendungen führt regelmäßig zu Nachforderungen bei Betriebsprüfungen.

Tipp: Ob eine GmbH steuerlich günstiger ist als ein Einzelunternehmen, hängt von Gewinnverwendung, Geschäftsführerbezug und Sozialversicherung ab. Eine feste Gewinngrenze gibt es nicht. Wir rechnen Ihre Varianten mit konkreten Zahlen durch.

Ihre Ansprechpartner

Mag. Ulrike Komposch · Markus Komposch

Ihre Steuerberater und unser Team

Ablauf

Unsere KöSt-Betreuung im Überblick

  1. 1. Gewinnermittlung

    Ermittlung des steuerlichen Gewinns unter Berücksichtigung aller außerbilanziellen Korrekturen.

  2. 2. Gewinnverwendung

    Vergleich der Varianten: Gewinne im Unternehmen belassen oder ausschütten, Höhe der Geschäftsführerbezüge.

  3. 3. KöSt-Erklärung

    Erstellung der Körperschaftsteuererklärung (K1) und Einreichung beim Finanzamt.

  4. 4. Bescheidprüfung

    Prüfung des Bescheids und gegebenenfalls Beschwerde (§ 243 BAO).

Körperschaftsteuer und Gesellschafter

Eine GmbH bilanziert immer und legt den Jahresabschluss beim Firmenbuch offen. Als Gesellschafter oder Geschäftsführer haben Sie darüber hinaus eigene Fragen, etwa zu Bezug und Ausschüttung.

Steuerberatung für GmbHs im Überblick

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der KöSt-Satz 2026?

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 2026 einheitlich 23 %. Bei Vollausschüttung kommt die KESt von 27,5 % hinzu, was zu einer Gesamtbelastung von ca. 44,2 % führt. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, beträgt der Satz für Einkommensteile über 1 Million Euro 24 %.

Was ist die Mindestkörperschaftsteuer?

Die Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KöSt) beträgt für GmbHs seit 2024 500 Euro pro Jahr (125 Euro pro Quartal). Sie ist auch bei Verlusten zu entrichten. Sie wird auf die Körperschaftsteuer späterer Jahre angerechnet, soweit diese die Mindeststeuer übersteigt.

Soll ich Gewinne ausschütten oder thesaurieren?

Das hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrem Kapitalbedarf ab. Einbehaltene Gewinne werden nur mit 23 % KöSt besteuert, bei Ausschüttung fallen zusätzlich 27,5 % KESt an. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch.

Was sind verdeckte Gewinnausschüttungen?

Verdeckte Ausschüttungen sind Zuwendungen der GmbH an Gesellschafter, die nicht als Gewinnausschüttung deklariert werden, zum Beispiel überhöhte Gehälter, private Nutzung von Firmenvermögen oder nicht marktübliche Mietvereinbarungen. Sie werden steuerlich wie Ausschüttungen behandelt.

Was kostet die KöSt-Betreuung?

Die Kosten richten sich nach der Komplexität Ihrer Gesellschaftsstruktur. Was für Sie sinnvoll ist, besprechen wir im Erstgespräch.

Körperschaftsteuer besprechen

Wir klären mit Ihnen Erklärung, Vorauszahlungen und Mindeststeuer Ihrer GmbH.