Leistung
Gründungsberatung
Von der Idee bis zur Gründung: Wir klären Rechtsform, Steuern, SVS und Förderungen und übernehmen die Behördenwege.
Was Sie davon haben
- Sie starten mit einer Rechtsform, die zu Ihren Plänen passt.
- Die Anmeldungen bei Gewerbebehörde, Finanzamt und SVS sind erledigt.
- Im ersten Jahr wissen Sie, was Sie für Steuern und Sozialversicherung zurücklegen sollten.
Was bei einer Gründung zu klären ist
Im ersten Jahr werden Weichen gestellt, die jahrelang wirken: Rechtsform, Umsatzsteuer-Option, Pauschalierung, SVS-Anmeldung. Vieles davon lässt sich später nur mit Aufwand oder gar nicht mehr ändern. Und gerade die Frage „Einzelunternehmen oder GmbH“ wird oft nach dem Bauchgefühl entschieden statt nach der Gewinnerwartung.
Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch, klären die SVS-Beitragsgrundlage der ersten Jahre und prüfen, ob Sie unter das Neugründungs-Förderungsgesetz fallen. Dann können Gerichtsgebühren und bestimmte Lohnnebenkosten zur Gänze entfallen. Die Behördenwege übernehmen wir.
Von der Rechtsform bis zur Anmeldung
- Rechtsform, ob Einzelunternehmen, GmbH, OG oder KG
- Gewerbeanmeldung und Finanzamt
- SVS-Beiträge, vorab berechnet
- Förderungen und Finanzierung
- Ihren Businessplan sehen wir kritisch durch.
GmbH: Stammkapital 10.000 €
Seit 1. Jänner 2024 beträgt das Mindeststammkapital der GmbH 10.000 Euro, davon sind mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen. Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt 500 Euro im Jahr.
- Stammkapital: EUR 10.000
- Bareinzahlung: mind. EUR 5.000
- Mindest-KöSt: EUR 500/Jahr
- KöSt-Satz: 23%
Ihre Ansprechpersonen
Mag. Ulrike KomposchMarkus Komposch, MSc MSc
Steuerberaterin, Steuerberater und das Team
- +43 2243 32193
- office@klbgwt.at
- Mo–Do 07:30–16:30
Ablauf
Der Weg zur Gründung
1Kennenlernen
Wir besprechen Geschäftsidee, erwartete Zahlen und Ihre persönliche Situation.
2Rechtsform & Planung
Wir rechnen die Rechtsformvarianten durch und kalkulieren Steuern und SVS.
3Anmeldungen
Wir übernehmen die Behördenwege zu Gewerbe, Finanzamt und SVS.
4Start & Betreuung
Wir helfen beim Ordnen der Belege, machen die erste Umsatzsteuervoranmeldung und begleiten Sie durch das erste Jahr.
Häufige Fragen
Was spricht bei der Gründung für ein Einzelunternehmen, was für eine GmbH?
Das hängt davon ab, wie viel Gewinn im Unternehmen bleibt, was Sie sich als Geschäftsführer auszahlen und wie hoch die Sozialversicherung ist. In der GmbH tragen Gewinne 23 % Körperschaftsteuer, bei Ausschüttung plus 27,5 % KESt; beim Einzelunternehmen gilt der Einkommensteuertarif. Die GmbH verursacht laufende Kosten (Mindest-KöSt EUR 500 im Jahr, Bilanzierung), haftet aber grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Wie hoch sind die SVS-Beiträge?
Die Mindestbeitragsgrundlage beträgt EUR 551,10 im Monat, daraus ergeben sich samt EUR 12,95 Unfallversicherung rund EUR 161 im Monat; die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei EUR 8.085 im Monat. In den ersten drei Jahren schreibt die SVS vorläufige Beiträge von der Mindestbeitragsgrundlage vor. Liegt Ihr Gewinn höher, folgt nach dem Einkommensteuerbescheid eine Nachbemessung, bilden Sie daher Rücklagen.
Welche Förderungen kommen bei einer Gründung in Frage?
Die wichtigsten Anlaufstellen sind die aws mit erp-Krediten, Garantien für Bankfinanzierungen sowie Preseed und Seedfinancing für neuartige Produkte oder Geschäftsmodelle, dazu die NeuFöG-Begünstigungen, das WKO Gründerservice und regionale Förderungen. Was für Sie passt, hängt von Branche, Situation und Finanzierungsbedarf ab. Wir prüfen die passenden Programme und helfen bei den Anträgen.
Mit welchen Kosten ist bei der Gründung einer GmbH zu rechnen?
Das Mindeststammkapital beträgt EUR 10.000, davon sind mindestens EUR 5.000 bar einzuzahlen; das Geld gehört weiter der Gesellschaft und dient dem Geschäftsbetrieb. Die Eintragung ins Firmenbuch kostet EUR 522 Gerichtsgebühr, bei einer Neugründung mit NeuFöG-Erklärung entfällt sie; die vereinfachte Ein-Personen-GmbH braucht keinen Notariatsakt. Laufend kommt die Mindest-KöSt von EUR 500 im Jahr dazu, die später auf die Körperschaftsteuer angerechnet wird.
Muss ich ab dem ersten Euro Umsatzsteuer verrechnen?
Nicht unbedingt: Bis zur Kleinunternehmergrenze von EUR 55.000 brutto Jahresumsatz sind Sie befreit, dürfen aber keine Vorsteuer abziehen. Überschreiten Sie die Grenze um höchstens 10 % (bis EUR 60.500), bleibt das laufende Jahr noch befreit. Ein Verzicht auf die Befreiung kann sich bei hohen Anfangsinvestitionen oder überwiegend Firmenkunden lohnen, bindet Sie aber fünf Jahre.
Ab welchem Gewinn zahle ich Einkommensteuer?
Einkommensteuer fällt erst für ein Einkommen über EUR 13.539 im Jahr an, darüber steigt der Tarif von 20 % bis 50 %, für Teile über EUR 1 Mio. auf 55 %. Maßgeblich ist das Einkommen nach Gewinnfreibetrag, SVS-Beiträgen und Sonderausgaben. SVS-Beiträge fallen schon früher an; wir rechnen Ihnen vor, wie viel Sie für Steuer und SVS zurücklegen sollten.
Was ist der Gewinnfreibetrag?
Bis EUR 33.000 Gewinn erhalten Sie 15 % Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG) als Grundfreibetrag, ohne Investition. Für höhere Gewinne gibt es einen investitionsbedingten Freibetrag, insgesamt höchstens EUR 46.400, wenn Sie im selben Jahr in begünstigte Anlagegüter investieren. Er mindert auch die SVS-Beitragsgrundlage; eine Planung vor dem Jahresende lohnt sich daher.
Wie läuft die Gründungsberatung konkret ab?
Im Erstgespräch besprechen wir Geschäftsidee, erwartete Umsätze und Ihre persönliche Situation. Danach vergleichen wir die Rechtsformen mit konkreten Zahlen, kalkulieren Steuern und SVS-Beiträge und prüfen mögliche Förderungen. Anschließend übernehmen wir die Anmeldungen bei Gewerbebehörde, Finanzamt und SVS. Im ersten Jahr begleiten wir Sie eng, damit Belegorganisation, UVA und Vorauszahlungen von Anfang an passen.
Welche typischen Fehler machen Gründer?
Der häufigste Fehler: keine Rücklagen für Steuer und SVS. Die SVS bemisst die vorläufigen Beiträge der ersten drei Jahre nach dem Einkommensteuerbescheid nach. Läuft das Geschäft gut, treffen Nachzahlungen und höhere laufende Beiträge oft zusammen. Oft fehlt auch die Meldung der Betriebseröffnung ans Finanzamt binnen eines Monats, Belege sind ungeordnet und Rechnungen fehlen Pflichtangaben.
GmbH gründen?
Entscheiden Sie sich für die GmbH, betreuen wir sie danach laufend: Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung beim Firmenbuch.
Laufende Betreuung Ihrer GmbHWeiterführend
- RechnerRechtsform-Rechner
- LeistungUnternehmensberatung
- LeistungSteuerberatung
- LeistungBuchhaltung
- BrancheIT & Digital
- BrancheFreiberufler & Kreative
- RatgeberGmbH gründen in Österreich: Kosten, Ablauf und Steuern
- RatgeberEinzelunternehmen oder GmbH: Welche Rechtsform passt?
- RatgeberGesellschafter-Geschäftsführer: Versicherung und Bezug
Gründung besprechen
Wir klären mit Ihnen in der Kanzlei in Klosterneuburg oder digital Rechtsform, Anmeldung und die ersten Schritte, bevor Sie loslegen.