Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
Sowohl Einzelunternehmen als auch GmbH haben ihre Berechtigung. Die Wahl hängt von Ihrer individuellen Situation ab — insbesondere von Gewinnhöhe, Haftungsrisiko und persönlichen Zielen.
| Kriterium | Einzelunternehmen | GmbH |
|---|---|---|
| Gründungskosten | Gering (EUR 0–300) | EUR 2.500–5.000 (+ Stammkapital) |
| Stammkapital | Nicht erforderlich | EUR 10.000 (mind. EUR 5.000 bar) |
| Haftung | Unbeschränkt (Privatvermögen) | Beschränkt auf Stammkapital |
| Besteuerung | ESt bis 55% | KöSt 23% + KESt bei Ausschüttung |
| Sozialversicherung | SVS (27%) | ASVG oder GSVG |
| Buchführung | EAR bis EUR 700.000 | Doppelte Buchführung (immer) |
Steuerlicher Vergleich
Der wichtigste Faktor: Bei welchem Gewinn wird die GmbH steuerlich vorteilhaft?
Einzelunternehmen: Ihr Gewinn wird mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert — von 0% (bis EUR 13.539) bis 55% (über EUR 1.000.000). Der Gewinnfreibetrag (15% auf die ersten EUR 33.000) reduziert die Bemessungsgrundlage.
GmbH: Der Gewinn wird mit 23% KöSt besteuert. Bei Ausschüttung kommen 27,5% KESt dazu (Gesamtbelastung ca. 44,2%).
Faustregel: Ab einem Gewinn von ca. EUR 80.000 kann die GmbH steuerlich vorteilhafter sein — vorausgesetzt, ein Teil des Gewinns wird in der Gesellschaft belassen (thesauriert).
Haftung
Das Haftungsthema ist oft der entscheidende Punkt:
Einzelunternehmen: Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Bei Geschäftsschulden, Schadenersatzforderungen oder Insolvenz ist auch Ihr Haus, Auto und Sparbuch betroffen.
GmbH: Die Haftung ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Ihr Privatvermögen bleibt geschützt. Ausnahmen: persönliche Haftung bei Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern und bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln als Geschäftsführer.
Sozialversicherung
Einzelunternehmer: Pflichtversicherung in der SVS mit einem Gesamtbeitragssatz von ca. 27% plus EUR 12,96/Monat Unfallversicherung.
GmbH-Geschäftsführer: - Bei Beteiligung > 25%: Pflichtversicherung in der SVS (GSVG) — ähnlich wie Einzelunternehmer - Bei Beteiligung ≤ 25%: Angestelltenverhältnis möglich (ASVG) — mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil - Kein Geschäftsführer-Gehalt? Dann auch keine SV-Pflicht (aber problematisch bei der SVS-Prüfung)
Tipp: Durch die optimale Kombination aus Geschäftsführer-Gehalt und Gewinnausschüttung lässt sich die Gesamtabgabenlast in der GmbH oft deutlich reduzieren.
Buchführung und Verwaltungsaufwand
Die GmbH ist aufwändiger in der Verwaltung:
Einzelunternehmen: - Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) bis EUR 700.000 Umsatz - Keine Veröffentlichungspflicht - Einfache Steuererklärung (E1)
GmbH: - Doppelte Buchführung (Bilanzierung) — immer, unabhängig vom Umsatz - Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Firmenbuch - Körperschaftsteuererklärung, Kapitalertragsteuer-Meldung - Gesellschafterversammlung, Protokolle
Laufende Kosten: Die Steuerberater-Kosten für eine GmbH sind höher als für ein Einzelunternehmen — rechnen Sie mit EUR 2.000–5.000 mehr pro Jahr.
Wann welche Rechtsform?
Einzelunternehmen empfohlen bei: - Geringes Haftungsrisiko - Gewinne unter EUR 80.000 - Nebenberufliche Tätigkeit - Einfache Unternehmensstruktur
GmbH empfohlen bei: - Hohem Haftungsrisiko (z. B. Bau, IT-Projekte, Beratung) - Gewinne über EUR 80.000 mit Thesaurierungsmöglichkeit - Mehrere Gesellschafter - Externe Investoren geplant - Unternehmensverkauf mittelfristig geplant
Tipp: Eine Umwandlung vom Einzelunternehmen in eine GmbH ist jederzeit möglich (Einbringung nach Art. III UmgrStG) — steuerneutral und ohne Aufgabe des Betriebs.