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Steuererklärungen sind komplex — hunderte Zeilen, unverständliche Formulierungen, verschachtelte Regelungen. Ein Fehler kann teuer werden, eine vergessene Abzugsmöglichkeit kostet bares Geld. Wir erstellen alle gängigen Steuererklärungen termingerecht und optimiert: Einkommensteuer (E1), Körperschaftsteuer (K1), Umsatzsteuer (U1), Feststellungserklärungen und Arbeitnehmerveranlagungen.
Welche Aufgaben wir übernehmen, wie der Ablauf aussieht — und was Sie davon haben.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen wir für die Erstellung benötigen, und klären offene Fragen vorab. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto mehr Optimierungsspielraum haben wir.
Wir erstellen Ihre Steuererklärung, prüfen alle Abzugsmöglichkeiten und reichen sie elektronisch beim Finanzamt ein. Sie erhalten vorab eine Zusammenfassung der Erklärung mit der voraussichtlichen Steuerlast oder Gutschrift. Fragen klären wir gemeinsam, bevor wir einreichen.
Nach Eingang des Steuerbescheids vergleichen wir ihn mit unserer Berechnung. Weicht der Bescheid ab, prüfen wir den Grund und erheben bei Bedarf Beschwerde innerhalb der Einmonatsfrist. Sie werden über jeden Schritt informiert.
Verlängerte Fristen durch Quotenregelung nach §134a BAO.
Einkommen bis EUR 13.539 ist 2026 steuerfrei. Darüber greift der progressive Steuertarif von 20% bis 55%. Wir optimieren Ihre Steuererklärung für maximalen Vorteil.
Konkrete Vorteile der Zusammenarbeit mit uns
Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie einen Termin oder kontaktieren Sie uns direkt.
Oder rufen Sie uns an: +43 2243 32193
Wir erstellen alle gängigen Steuererklärungen: Einkommensteuer (E1) für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, Körperschaftsteuer (K1) für GmbHs, Umsatzsteuer (U1), Feststellungserklärungen für Personengesellschaften sowie Arbeitnehmerveranlagungen (L1) für Angestellte. Auch spezielle Erklärungen wie Grunderwerbsteuer, Kammerumlage oder land- und forstwirtschaftliche Erklärungen übernehmen wir bei Bedarf.
Die Quotenregelung nach §134a BAO ermöglicht Steuerberatern verlängerte Abgabefristen für ihre Klienten. Während Privatpersonen ohne Steuerberater bereits bis 30. Juni des Folgejahres abgeben müssen, haben Steuerberater-Klienten bis 30. April des übernächsten Jahres Zeit. Für das Steuerjahr 2025 bedeutet das: Abgabe bis 30. April 2027 statt 30. Juni 2026. Das verschafft deutlich mehr Planungsspielraum und vermeidet den Stress der kurzen Fristen.
Die Steuerfreigrenze (Grundfreibetrag) liegt 2026 bei EUR 13.539. Einkommen bis zu diesem Betrag ist einkommensteuerfrei — Sie zahlen 0% Steuer. Ab EUR 13.540 beginnt der erste Steuersatz mit 20%, ab EUR 21.381 sind es 30%, ab EUR 35.516 dann 40%, ab EUR 69.166 sind es 48% und ab EUR 1.000.000 gilt der Höchstsatz von 50%. Bei der Berechnung werden aber viele Abzugsposten berücksichtigt (Sozialversicherung, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), sodass das zu versteuernde Einkommen meist deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegt.
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