Übersicht der wichtigsten Steuerfristen
Einen Steuerfristverstoß möchte niemand riskieren — Verspätungszuschläge und Zinsen können empfindlich ins Geld gehen. Hier finden Sie die wichtigsten Fristen für 2026 im Überblick.
Steuererklärungen — Abgabefristen
Einkommensteuer- und Körperschaftsteuererklärung: - Papierform: 30. April 2026 (für Veranlagung 2025) - Elektronisch (FinanzOnline): 30. Juni 2026 - Mit Steuerberater: verlängerbar im Quotenregelungssystem (in der Regel bis 31. März 2027)
Umsatzsteuererklärung: - Papierform: 30. April 2026 - Elektronisch: 30. Juni 2026 - Mit Steuerberater: verlängerbar
Tipp: Die Vertretung durch einen Steuerberater verschafft Ihnen automatisch längere Fristen im Rahmen der Quotenregelung — ein oft unterschätzter Vorteil.
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die UVA ist monatlich oder vierteljährlich fällig:
- Monatliche UVA (bei Vorjahresumsatz > EUR 100.000): bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (z. B. Jänner-UVA bis 15. März)
- Vierteljährliche UVA (bei Vorjahresumsatz < EUR 100.000): bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (z. B. Q1 bis 15. Mai)
Kleinunternehmer (unter EUR 55.000 Umsatz) müssen keine UVA abgeben.
SVS-Beiträge — Fälligkeitstermine
Die SVS-Beiträge sind vierteljährlich im Nachhinein fällig:
| Quartal | Fälligkeitstermin |
|---|---|
| Q1 (Jänner–März) | 31. Mai |
| Q2 (April–Juni) | 31. August |
| Q3 (Juli–September) | 30. November |
| Q4 (Oktober–Dezember) | 28. Februar (Folgejahr) |
Alternativ können Sie auch monatliche Zahlung vereinbaren — das erleichtert die Liquiditätsplanung.
Lohnsteuer und Lohnabgaben
Für Arbeitgeber gelten folgende Fristen:
- Lohnsteuer (L): Bis zum 15. des Folgemonats
- Dienstgeberbeitrag (DB): Bis zum 15. des Folgemonats
- Zuschlag zum DB (DZ): Bis zum 15. des Folgemonats
- Kommunalsteuer: Bis zum 15. des Folgemonats
- Jahreslohnzettel (L16): Bis Ende Februar des Folgejahres
- Dienstgeberabgabe (U-Bahn Wien): Bis zum 15. des Folgemonats (nur Wien)
Spezielle Fristen und Hinweise
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
- Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen: Gleiche Termine wie ESt
- Grundsteuer: Üblicherweise vierteljährlich (je nach Gemeinde)
- Werbeabgabe: Bis zum 15. des zweitfolgenden Monats
- Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen: Bis zum 15. des Folgemonats
Wichtig: Fällt eine Frist auf ein Wochenende oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.