Übersicht der wichtigsten Steuerfristen
Einen Steuerfristverstoß möchte niemand riskieren — Verspätungszuschläge und Zinsen können empfindlich ins Geld gehen. Hier finden Sie die wichtigsten Fristen für 2026 im Überblick.
Steuererklärungen — Abgabefristen
Einkommensteuer- und Körperschaftsteuererklärung: - Papierform: 30. April 2026 (für Veranlagung 2025) - Elektronisch (FinanzOnline): 30. Juni 2026 - Mit Steuerberater: verlängerbar im Quotenregelungssystem (in der Regel bis 31. März 2027)
Umsatzsteuererklärung: - Papierform: 30. April 2026 - Elektronisch: 30. Juni 2026 - Mit Steuerberater: verlängerbar
Tipp: Die Vertretung durch einen Steuerberater verschafft Ihnen automatisch längere Fristen im Rahmen der Quotenregelung — ein oft unterschätzter Vorteil.
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die UVA ist monatlich oder vierteljährlich fällig:
- Monatliche UVA (bei Vorjahresumsatz > EUR 100.000): bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (z. B. Jänner-UVA bis 15. März)
- Vierteljährliche UVA (bei Vorjahresumsatz < EUR 100.000): bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (z. B. Q1 bis 15. Mai)