Leistung

Lohn­verrechnung

Wir übernehmen die laufende Lohnverrechnung mit allen Meldungen, Sonderzahlungen und dem Jahreslohnzettel, fristgerecht und nach dem jeweiligen Kollektivvertrag.

Was Sie davon haben

  • Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen ihr Gehalt richtig und pünktlich.
  • An- und Abmeldungen sind erledigt, bevor eine Frist abläuft.
  • Prüft die Behörde die Lohnabgaben, stehen wir an Ihrer Seite.

Lohn und Gehalt ohne eigene Personalverrechnung

Ab dem Moment, in dem Sie jemanden einstellen, laufen Fristen. Und die erste ist die wichtigste: Die Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse muss vor Arbeitsantritt erfolgen, nicht erst am ersten Arbeitstag. Wird das versäumt, drohen Beitragszuschläge. Bei einer Prüfung ist der Fehler sofort sichtbar.

Wir übernehmen die laufende Abrechnung, die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung, An- und Abmeldungen und den Jahreslohnzettel. Dazu die Fragen, die zwischendurch auftauchen: Was kostet mich diese Gehaltserhöhung wirklich? Was gilt bei geringfügiger Beschäftigung? Welcher Kollektivvertrag greift und in welche Verwendungsgruppe gehört die neue Mitarbeiterin?

Wir buchen mit BMD. Im Team arbeiten ausgebildete Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner.

Was zu einer Abrechnung gehört

  • Löhne und Gehälter, jeden Monat
  • An- und Abmeldung bei der ÖGK
  • Berechnung der Lohnnebenkosten
  • Lohnzettel (L16) am Jahresende
  • Arbeitnehmerveranlagung auf Wunsch

Geringfügigkeitsgrenze 2026

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 € im Monat. Wir berücksichtigen die aktuellen Grenzwerte in der Lohnverrechnung.

  • Grenze: 551,10 € im Monat
  • Unfallversicherung (Dienstgeber): 1,1 %
  • Dienstgeberabgabe 19,4 %, wenn die Geringfügigen-Entgelte 826,65 € im Monat übersteigen
  • Alle Meldungen inklusive

Ablauf

Vom ersten Dienstnehmer zur laufenden Abrechnung

  1. 1Datenübermittlung

    Sie melden uns Arbeitszeiten, Zuschläge und Änderungen des Monats.

  2. 2Abrechnung

    Wir berechnen Gehälter, Lohnsteuer, Sozialversicherung und Lohnnebenkosten.

  3. 3Abrechnungen & Zahlungen

    Sie erhalten die Lohn- und Gehaltsabrechnungen als PDF und eine Überweisungsliste für die Auszahlung.

  4. 4Meldungen

    Alle Meldungen an ÖGK, Finanzamt und Gemeinde gehen fristgerecht raus.

Häufige Fragen

Wann erhalte ich die Lohn- und Gehaltsabrechnungen?

Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden zeitnah nach Übermittlung Ihrer Daten fertiggestellt. Wenn Sie uns die Arbeitszeiten, Zuschläge und Sonderzahlungen bis spätestens 3 Werktage vor dem Auszahlungstermin übermitteln, haben Sie noch ausreichend Zeit für die Überweisung der Gehälter. Die fertigen Lohnzettel erhalten Sie als PDF per E-Mail.

Können Sie auch Dienstnehmer an- und abmelden?

Ja, wir übernehmen alle An- und Abmeldungen bei der ÖGK. Die Anmeldung muss vor Arbeitsantritt erfolgen (§ 33 ASVG), schicken Sie uns die Daten neuer Mitarbeiter daher zwei bis drei Tage vorher; abgemeldet wird binnen sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung. Endet ein Dienstverhältnis, erstellen wir die Endabrechnung und übermitteln den Lohnzettel.

Was kostet die Lohnverrechnung?

Das hängt von der Zahl der Dienstnehmer ab und davon, wie aufwendig die Abrechnung ist, etwa bei Zuschlägen oder Sachbezügen. Darüber sprechen wir im Erstgespräch.

Was ist bei geringfügig Beschäftigten zu beachten?

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei EUR 551,10 pro Monat. Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert, müssen aber trotzdem vor Arbeitsantritt bei der ÖGK angemeldet werden. Übersteigt die Summe der Entgelte aller geringfügig Beschäftigten im Monat das Eineinhalbfache der Grenze (EUR 826,65), zahlen Sie zusätzlich eine Dienstgeberabgabe von 19,4 %. Wir prüfen die korrekte Einstufung und übernehmen alle Meldungen.

Wie werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld besteuert?

Das 13. und 14. Gehalt wird nach § 67 EStG begünstigt besteuert: Nach einem Freibetrag von EUR 620 fallen innerhalb des Jahressechstels nur 6 % Lohnsteuer an. Bis zur Freigrenze von EUR 2.615 bleiben sonstige Bezüge ganz steuerfrei. Wir berechnen das Jahressechstel automatisch und stellen sicher, dass die Begünstigung korrekt ausgeschöpft wird.

Was gilt beim Firmenwagen in der Lohnverrechnung?

Bei privater Nutzung beträgt der Sachbezug 2 % der Anschaffungskosten im Monat (höchstens EUR 960), unter dem CO2-Grenzwert 1,5 % (höchstens EUR 720). Für reine Elektrofahrzeuge ist der Sachbezug bis Ende 2026 null, ab 2027 sind es 0,375 % und ab 2028 0,625 %. Bei nachweislich höchstens 500 km privat im Monat (im Jahresdurchschnitt) gilt der halbe Sachbezug.

Was passiert, wenn ein Dienstnehmer zu spät angemeldet wird?

Die Anmeldung bei der ÖGK muss vor Arbeitsantritt erfolgen. Wird ein nicht angemeldeter Dienstnehmer bei einer Kontrolle angetroffen, drohen Beitragszuschläge und Strafen. Liegen noch nicht alle Daten vor, genügt vor Arbeitsantritt eine Anmeldung mit Mindestangaben. Die übrigen Angaben folgen mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung. Melden Sie uns neue Dienstnehmer daher am besten einige Tage vor Arbeitsbeginn.

Übernehmen Sie auch arbeitsrechtliche Fragen?

Wir übernehmen die Lohnverrechnung, arbeitsrechtliche Beratung etwa zu Dienstverträgen oder zur Beendigung eines Dienstverhältnisses erhalten Sie bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Welche Meldungen fallen am Jahresende an?

Nach dem letzten Abrechnungsmonat übermitteln wir die Jahreslohnzettel (L16) elektronisch an das Finanzamt bzw. die ÖGK. Die Frist dafür ist Ende Februar des Folgejahres. Bis Ende März folgt die Kommunalsteuererklärung, die über FinanzOnline an die Gemeinde geht. Ihre Dienstnehmer müssen dafür nichts tun: Der Lohnzettel ist die Basis für ihre Arbeitnehmerveranlagung.

Geschäftsführer in der Lohnverrechnung

Ist Ihr Unternehmen eine GmbH, gehören auch die Geschäftsführer zur Lohnverrechnung. Wie ein Gesellschafter-Geschäftsführer abzurechnen ist, hängt von seiner Beteiligung ab, etwa ob das ASVG oder das GSVG gilt.

Steuerberatung für GmbH und Geschäftsführer

Lohnverrechnung übernehmen

Wir besprechen in der Kanzlei in Klosterneuburg oder digital, wie viele Dienstnehmer Sie haben und ab welchem Monat wir die Abrechnung übernehmen.

Erstgespräch anfragenoder telefonisch: +43 2243 32193

Zentrale Lage in Klosterneuburg