Lohnverrechnung

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung in Österreich: Grenze, Abgaben, Anmeldung und Abrechnung. Wir übernehmen die Lohnverrechnung für Arbeitgeber.

Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese beträgt 2026 EUR 551,10 pro Monat. Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert, aber nicht pflichtversichert in der Kranken- und Pensionsversicherung. Sie können sich freiwillig selbst versichern (2026: EUR 83,49 im Monat). Für Arbeitgeber fallen bei geringfügiger Beschäftigung reduzierte Abgaben an: 1,1 % Unfallversicherung und pauschal 19,4 % Dienstgeberabgabe, wenn die Summe aller geringfügigen Entgelte im Betrieb das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 826,65) übersteigt. Wir übernehmen die Abwicklung von der Anmeldung bis zur monatlichen Abrechnung.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Anmeldung bei der ÖGK vor Arbeitsantritt
  • Monatliche Abrechnung geringfügig Beschäftigter
  • Berechnung der Dienstgeberabgabe (DGA)
  • Überwachung der Geringfügigkeitsgrenze
  • Abrechnung der Sonderzahlungen
  • Behördenmeldungen und Jahreslohnzettel

Für welche Arbeitgeber ist das relevant?

Die geringfügige Beschäftigung ist besonders relevant für Gastronomiebetriebe und Hotellerie mit Aushilfskräften, Einzelhandel mit Teilzeitkräften, Haushalte mit Haushaltshilfen oder Kinderbetreuung, Vereine mit geringfügig beschäftigten Mitarbeitern, saisonale Betriebe mit kurzzeitigem Personalbedarf sowie alle Unternehmen, die flexible Beschäftigungsmodelle nutzen möchten.

Häufige Fehler bei geringfügiger Beschäftigung

Häufige Fehler: Das Entgelt überschreitet in einem Kalendermonat die Geringfügigkeitsgrenze, dann besteht für diesen Monat Vollversicherung. Die Anmeldung bei der ÖGK erfolgt zu spät, sie muss vor Arbeitsantritt erfolgen. Die Dienstgeberabgabe bei mehreren geringfügig Beschäftigten wird übersehen. Das Arbeitsrecht gilt für geringfügig Beschäftigte uneingeschränkt.

Tipp: Auch geringfügig Beschäftigten stehen die Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag zu. Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze zählen sie nicht mit.

Ihre Ansprechpartner

Mag. Ulrike Komposch · Markus Komposch

Ihre Steuerberater und unser Team

Ablauf

So wickeln wir geringfügige Beschäftigung ab

  1. 1Anmeldung

    Fristgerechte Anmeldung des Dienstnehmers bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vor Arbeitsantritt.

  2. 2Einstufung

    Erfassung der Stammdaten und Einstufung nach dem anwendbaren Kollektivvertrag.

  3. 3Laufende Abrechnung

    Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung mit korrekter Berechnung der Abgaben und Sonderzahlungen.

  4. 4Meldungen

    Fristgerechte Meldungen: monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) an die ÖGK und Jahreslohnzettel (L16) an das Finanzamt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026?

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2026 EUR 551,10 pro Monat. Bei Überschreitung wird die Beschäftigung vollversicherungspflichtig und es fallen die regulären Sozialversicherungsbeiträge an.

Welche Abgaben fallen für Arbeitgeber an?

Für Arbeitgeber fallen 1,1 % Unfallversicherung an. Wenn die Summe aller geringfügigen Entgelte im Betrieb EUR 826,65 übersteigt, kommt eine pauschale Dienstgeberabgabe von 19,4 % hinzu.

Können sich geringfügig Beschäftigte selbst versichern?

Ja. Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert. In der Kranken- und Pensionsversicherung können sie sich freiwillig selbst versichern, 2026 um EUR 83,49 im Monat.

Kann ein geringfügig Beschäftigter mehrere Jobs haben?

Ja, allerdings: Wenn die Gesamtsumme aller geringfügigen Beschäftigungen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, wird der Dienstnehmer pflichtversichert und muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Wann muss die Anmeldung bei der ÖGK erfolgen?

Die Anmeldung muss spätestens vor dem Arbeitsantritt erfolgen. Bei verspäteter Anmeldung drohen Strafen. Wir übernehmen die Anmeldung für Sie.

Geringfügige Beschäftigung klären

Wir sagen Ihnen, wann eine Beschäftigung noch geringfügig ist und was Sie melden müssen.