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Der Jahresabschluss ist mehr als eine Pflichtübung — er gibt Ihnen und Ihrer Bank einen klaren Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens. Wir erstellen Bilanzen und Gewinn-Verlust-Rechnungen nach UGB und optimieren gleichzeitig die steuerliche Darstellung.
Welche Aufgaben wir übernehmen, wie der Ablauf aussieht — und was Sie davon haben.
Sobald das Geschäftsjahr abgeschlossen ist, beginnen wir mit der Aufbereitung des Jahresabschlusses. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen wir benötigen, und stimmen den Zeitplan ab. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller liegt der Abschluss vor.
Sie bekommen den fertig erstellten Jahresabschluss als PDF und in gedruckter Form zur Durchsicht. Wir besprechen die Zahlen persönlich mit Ihnen, erklären die wichtigsten Kennzahlen und zeigen auf, wo sich Ihre wirtschaftliche Lage im Vergleich zum Vorjahr verändert hat. Bei Bankgesprächen stellen wir die Unterlagen auf Wunsch direkt zur Verfügung.
Die Einreichung beim Firmenbuch und die Übermittlung der Steuerbilanz an das Finanzamt übernehmen wir vollständig. Sie erhalten eine Bestätigung, sobald alles eingereicht ist.
Fristgerechte Einreichung seit über 25 Jahren.
Ab EUR 700.000 Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder EUR 1.000.000 einmalig besteht Bilanzierungspflicht. GmbHs sind immer bilanzierungspflichtig.
Konkrete Vorteile der Zusammenarbeit mit uns
Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie einen Termin oder kontaktieren Sie uns direkt.
Oder rufen Sie uns an: +43 2243 32193
GmbHs müssen innerhalb von 9 Monaten nach Bilanzstichtag beim Firmenbuch einreichen. Bei Bilanzstichtag 31.12. also bis 30.09. des Folgejahres. Kleinere GmbHs können die Offenlegung auf den Bilanzteil beschränken, größere müssen auch Anhang und Lagebericht offenlegen. Die Steuerbilanz muss beim Finanzamt meist früher eingereicht werden — hier profitieren Sie von der Steuerberater-Quotenregelung mit verlängerter Frist bis April des übernächsten Jahres.
Bilanzierungspflicht besteht ab EUR 700.000 Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Wenn Sie diese Grenze überschreiten, müssen Sie im übernächsten Jahr eine Bilanz erstellen. GmbHs sind unabhängig vom Umsatz immer bilanzierungspflichtig — bereits ab der Gründung. Der Wechsel von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Bilanzierung ist ein größerer Schritt — wir begleiten Sie dabei und stellen sicher, dass der Übergang reibungslos funktioniert.
Die Handelsbilanz nach UGB wird beim Firmenbuch eingereicht und dient der Information von Gläubigern und Geschäftspartnern. Die Steuerbilanz ist die Grundlage für die Körperschaftsteuer und kann von der Handelsbilanz abweichen. Beispiel: In der Handelsbilanz schreiben Sie ein Gebäude über 50 Jahre ab, steuerlich dürfen Sie es über 33 Jahre abschreiben — das senkt die Steuerlast. Wir optimieren beide Bilanzen so, dass Sie steuerlich günstig fahren und trotzdem eine aussagekräftige Handelsbilanz haben.
Persönliche Beratung vor Ort oder online - wie es für Sie am besten passt
Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch besprechen, wie wir Sie unterstützen können.
Montag - Donnerstag: 07:30 - 16:30
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