Branche
Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Weinbau und Direktvermarktung: Pauschalierung, Umsatzsteuer und Hofübergabe
Viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe ermitteln ihren Gewinn pauschal aus dem Einheitswert, einem vom Finanzamt festgestellten Ertragswert des Betriebs. Auch bei der Umsatzsteuer gibt es eine eigene Pauschalierung. Weinbau, Verarbeitung und Zimmervermietung werden je nach Umfang gesondert erfasst. Für die Hofübergabe gelten eigene Regeln.
Auf einen Blick
- Voll- und Teilpauschalierung
- Umsatzsteuerpauschalierung oder Regelbesteuerung
- Hofübergabe und Nebenerwerb
Das beschäftigt Sie als Landwirtin oder Landwirt
Voll- oder Teilpauschalierung
Bis zu einem Einheitswert von 75.000 Euro wird der Gewinn voll pauschal ermittelt: Der Grundbetrag beträgt 42 % des Einheitswerts. Zwischen 75.000 und 165.000 Euro setzen Sie die Ausgaben mit 70 % der Einnahmen an (Teilpauschalierung).
Maßgeblich ist der Einheitswert der selbst bewirtschafteten Flächen, also samt Zupachtungen und ohne Verpachtungen. Darüber oder bei Umsätzen von mehr als 600.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ist die Pauschalierung nicht mehr möglich.
Weinbau und Verarbeitung
Bewirtschaften Sie mehr als 60 Ar Weingarten, wird der Gewinn aus dem Weinbau gesondert per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt; bei kleineren Flächen gilt das für Buschenschank und Flaschenweinverkauf.
Die Ausgaben werden dabei mit 70 % der Einnahmen angesetzt, mindestens 5.000 Euro je Hektar Rebfläche. Die Be- und Verarbeitung, etwa zu Saft, Speck oder Käse, zählt bis 55.000 Euro Einnahmen inklusive Umsatzsteuer noch zur Landwirtschaft.
Umsatzsteuer: pauschal oder regelbesteuert
Betriebe ohne Buchführungspflicht mit Umsätzen bis 600.000 Euro sind umsatzsteuerlich pauschaliert. Sie verrechnen 10 %, an Unternehmer und bei Wein ab Hof 13 %. Die Vorsteuer wird in gleicher Höhe angesetzt, sodass in der Regel keine Zahlung an das Finanzamt anfällt.
Für bestimmte Getränke kommt eine Zusatzsteuer dazu. Vor größeren Investitionen kann der Wechsel zur Regelbesteuerung mit Abzug der tatsächlichen Vorsteuer sinnvoll sein, er bindet aber für fünf Jahre.
Sozialversicherung der Bauern
In der bäuerlichen Sozialversicherung bei der SVS richten sich die Beiträge grundsätzlich nach dem Einheitswert. Auf Antrag können stattdessen die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid herangezogen werden (Beitragsgrundlagenoption). Dann entfällt steuerlich die Vollpauschalierung und der Gewinn wird zumindest mit Teilpauschalierung ermittelt.
Hofübergabe
Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es seit 2008 nicht mehr. Bei der Übergabe in der Familie wird die Grunderwerbsteuer für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke vom Einheitswert berechnet.
Für die Gewinnermittlung zählt danach der Einheitswert der Flächen, die die Übernehmerin oder der Übernehmer selbst bewirtschaftet; davon hängt ab, ob die Pauschalierung weiterläuft.
Was wir für Ihren Hof übernehmen
Gewinnermittlung vergleichen
Wir rechnen die Varianten durch, die für Ihren Betrieb in Frage kommen: Voll-, Teilpauschalierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Einheitswert im Blick
Wir verfolgen Zupachtungen, Verpachtungen und neue Einheitswertbescheide, damit ein Wechsel der Gewinnermittlung nicht überraschend kommt.
Umsatzsteuer-Systemwahl
Vergleich von Umsatzsteuerpauschalierung und Regelbesteuerung vor größeren Investitionen.
Direktvermarktung und Buschenschank
Gesonderte Gewinnermittlung, Aufzeichnungen und Belege für Verarbeitung, Weinverkauf und Zimmervermietung.
Hofübergabe planen
Wir berechnen vor der Übergabe die Grunderwerbsteuer und prüfen, wie der Gewinn danach ermittelt wird.
Ihre Ansprechpersonen
Mag. Ulrike KomposchMarkus Komposch, MSc MSc
Steuerberaterin, Steuerberater und das Team
- +43 2243 32193
- office@klbgwt.at
- Mo–Do 07:30–16:30
Landwirtschaft als GmbH?
Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb als GmbH geführt, bilanziert die Gesellschaft immer und legt den Jahresabschluss beim Firmenbuch offen. Als Gesellschafter haben Sie darüber hinaus eigene Fragen, etwa zu Bezug und Ausschüttung.
Mehr zur Betreuung von GmbHsHäufige Fragen
Wann falle ich aus der Vollpauschalierung?
Übersteigt der maßgebliche Einheitswert am 31. Dezember 75.000 Euro, gilt ab dem Folgejahr die Teilpauschalierung. Das kann durch Zupachtungen, Zukäufe oder einen neuen Einheitswertbescheid passieren. Auch wer die Beitragsgrundlagenoption der SVS nutzt, ermittelt den Gewinn mit Teilpauschalierung. Wir behalten die Grenzen im Blick und planen den Umstieg.
Welcher Umsatzsteuersatz gilt beim Ab-Hof-Verkauf?
Bei Regelbesteuerung unterliegen Lebensmittel grundsätzlich 10 %. Seit 1. Juli 2026 gilt für bestimmte Grundnahrungsmittel wie Milch, Joghurt, Butter, Eier und frisches Gemüse 4,9 %. Ab Hof verkaufter Wein aus eigener Erzeugung unterliegt 13 %. Pauschalierte Betriebe wenden die Sätze der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 22 UStG an; ob sich der Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt, rechnen wir mit Ihren Zahlen durch.
Wie werden landwirtschaftliche Förderungen besteuert?
Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für die Anschaffung oder Instandsetzung von Anlagegütern sind steuerfrei. Im Gegenzug mindern sie die Anschaffungskosten und damit die Abschreibung. Andere Förderungen sind grundsätzlich Betriebseinnahmen; wie sie sich auswirken, hängt von Ihrer Gewinnermittlung ab. Wir ordnen jede Zahlung richtig zu.
Wie wird Urlaub am Bauernhof besteuert?
Die Zimmervermietung mit Frühstück mit höchstens zehn Betten zählt zum land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb; der Gewinn wird gesondert per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Bei mehr Betten liegt kein landwirtschaftlicher Nebenerwerb mehr vor. Umsatzsteuerlich unterliegt die Beherbergung grundsätzlich 10 %. Wir grenzen ab, was in Ihrem Fall gilt.
Sprechen wir über Ihren Hof
Wir sehen uns in Klosterneuburg oder digital Einheitswert, Umsatzsteuer und Nebenerwerb Ihres Betriebs an und rechnen die Varianten durch, die für Sie in Frage kommen.