Branche
Steuerberatung für Handwerk und Gewerbe
Für Handwerks- und Gewerbebetriebe: Aufträge, Investitionen, Lohnverrechnung und Reverse Charge
Im Handwerk hängt viel an Aufträgen, Material und Personal: Anzahlungen, halbfertige Arbeiten und Überstunden müssen richtig erfasst werden. Wer für andere Bau- oder Installationsbetriebe arbeitet, rechnet oft ohne Umsatzsteuer ab (Reverse Charge). Bei Maschinen, Werkzeug und Fahrzeugen bestimmen Freibeträge und Abschreibung mit, was eine Investition tatsächlich kostet.
Auf einen Blick
- Reverse Charge bei Bauleistungen
- Lohnverrechnung nach Kollektivvertrag
- Investitionen und Freibeträge geplant
Das beschäftigt Sie als Handwerksbetrieb
Reverse Charge bei Bauleistungen
Erbringen Sie Bauleistungen an Unternehmer, die selbst mit der Bauleistung beauftragt sind oder üblicherweise Bauleistungen erbringen, stellen Sie die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Die Steuer schuldet dann der Auftraggeber (§ 19 Abs 1a UStG); auf der Rechnung stehen seine UID-Nummer und ein Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld.
Als Bauleistungen gelten auch Instandhaltung, Reparatur und Reinigung von Bauwerken. Privatkunden verrechnen Sie wie gewohnt Umsatzsteuer.
Investitionen und Freibeträge
Werkzeuge und Geräte bis 1.000 Euro (bei Vorsteuerabzug netto) setzen Sie sofort ab, teurere verteilen Sie über die Nutzungsdauer. Für neue Anlagegüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer kommen der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag oder der Investitionsfreibetrag in Frage, je Wirtschaftsgut nur einer davon.
Der Investitionsfreibetrag beträgt für Anschaffungen bis Ende 2026 20 % (ökologische Investitionen 22 %), danach wieder 10 % bzw. 15 %.
Anzahlungen und halbfertige Arbeiten
Für Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer bereits mit dem Zahlungseingang. Wenn Sie bilanzieren, setzen Sie angefangene Aufträge zum Stichtag mit den Herstellungskosten an. Der Gewinn gilt grundsätzlich erst mit der Fertigstellung und Abnahme als verwirklicht.
Lohnverrechnung im Handwerk
Kollektivvertragliche Zulagen, Überstunden, Montagen und Dienstreisen machen die Abrechnung aufwendig. Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Überstundenzuschläge sind innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei (§ 68 EStG). Taggelder und Nächtigungsgelder für Dienstreisen können steuerfrei ausgezahlt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Firmenfahrzeuge
Nutzt ein Mitarbeiter einen Firmenwagen auch privat, ist ein Sachbezug anzusetzen, also ein Vorteil, der wie Lohn versteuert wird: 2 % der Anschaffungskosten pro Monat, höchstens 960 Euro, oder 1,5 %, höchstens 720 Euro, wenn der CO2-Ausstoß die Grenze des Zulassungsjahres nicht übersteigt (Erstzulassung ab 2025: 126 g/km).
Für Elektroautos fällt 2026 kein Sachbezug an; 2027 sind es 0,375 % (höchstens 180 Euro) und ab 2028 0,625 % (höchstens 300 Euro) im Monat. Bei Elektroautos ist anders als bei anderen Pkw auch der Vorsteuerabzug möglich.
Was wir für Ihre Werkstatt übernehmen
Buchhaltung mit Auftragsbezug
Wir verbuchen Material, Anzahlungen und Teilrechnungen so, dass Sie auf Wunsch je Auftrag sehen, was übrig bleibt.
Lohnverrechnung
Abrechnung nach Kollektivvertrag mit Überstunden, Zulagen, Dienstreisen und Lehrlingen samt Meldungen an die ÖGK.
Investitionsplanung
Wir rechnen vor dem Kauf, ob Sofortabschreibung, Gewinnfreibetrag oder Investitionsfreibetrag in Frage kommt und wann der Kauf steuerlich sinnvoll ist.
Reverse-Charge-Prüfung
Prüfung Ihrer Ein- und Ausgangsrechnungen auf den richtigen Umgang mit der Steuerschuld bei Bauleistungen.
Stundensatz und Nachkalkulation
Ermittlung kostendeckender Stundensätze aus Ihren Buchhaltungszahlen, als Grundlage für Angebote.
Ihre Ansprechpersonen
Mag. Ulrike KomposchMarkus Komposch, MSc MSc
Steuerberaterin, Steuerberater und das Team
- +43 2243 32193
- office@klbgwt.at
- Mo–Do 07:30–16:30
Häufige Fragen
Wie funktioniert der Gewinnfreibetrag?
Bis 33.000 Euro Gewinn stehen Ihnen 15 % automatisch zu (Grundfreibetrag). Für den Gewinn darüber gibt es den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, insgesamt bis 46.400 Euro im Jahr, wenn Sie im selben Jahr in neue, abnutzbare Anlagegüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer investieren; Pkw und gebrauchte Wirtschaftsgüter zählen nicht. Wir planen Ihre Investitionen vor Jahresende.
Was gilt für den Firmenwagen des Inhabers?
Gehört der Pkw zum Betrieb, schreiben Sie ihn über mindestens acht Jahre ab, höchstens von 40.000 Euro Anschaffungskosten (Angemessenheitsgrenze). Den Anteil der privaten Nutzung ziehen Sie als Privatanteil wieder ab, am besten belegt durch ein Fahrtenbuch. Vorsteuer können Sie bei Pkw nur für Elektroautos abziehen; Klein-Lkw und bestimmte Kastenwagen gelten steuerlich nicht als Pkw.
Was muss ich bei Lehrlingen beachten?
Lehrlinge erhalten die Lehrlingsentschädigung nach Ihrem Kollektivvertrag. In der Sozialversicherung gelten für sie niedrigere Beitragssätze. Beides berücksichtigen wir in der laufenden Lohnverrechnung. Förderungen für die Ausbildung beantragen Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.
Ab wann muss ich bilanzieren?
Als Gewerbebetrieb werden Sie ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr rechnungslegungspflichtig, wenn Ihr Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren 700.000 Euro übersteigt. Liegt der Umsatz bei 1.000.000 Euro oder mehr, gilt das schon ab dem folgenden Geschäftsjahr. Eine GmbH bilanziert immer. Bis dahin genügt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Weiterführend
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- RechenbeispielHandwerksbetrieb: Investitionsfreibetrag und degressive AfA für eine Maschine
- SeiteSteuerberatung für Personengesellschaften
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Wir besprechen in Klosterneuburg oder digital Ihre Aufträge, geplanten Investitionen und die Lohnverrechnung und sagen Ihnen, was steuerlich zu beachten ist.