Selbständige

Was ändert sich, wenn ich die ersten Mitarbeiter anstelle?

Was mit der ersten Anstellung auf Sie zukommt, von der Anmeldung bis zur Lohnverrechnung.

1 Min. LesezeitAlle Ratgeber

Vor dem ersten Arbeitstag

Wer jemanden anstellt, meldet die Person vor Arbeitsbeginn bei der Österreichischen Gesundheitskasse an. Kommt die Meldung zu spät, drohen Strafen. Dazu klären wir mit Ihnen, welcher Kollektivvertrag gilt. Er legt Mindestlohn, Zuschläge und Sonderzahlungen fest.

Was eine Anstellung kostet

Zum Bruttolohn kommen die Abgaben des Dienstgebers: Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag mit Zuschlag, Kommunalsteuer und der Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse. Zusammen sind das rund 30 % auf den Bruttolohn. Bezahlt wird in der Regel 14-mal im Jahr, Urlaubs- und Weihnachtsgeld eingerechnet. Wie viel eine Stelle insgesamt kostet, zeigt der Rechner für Mitarbeiterkosten.

Geringfügig angestellt

Bis 551,10 € im Monat (Stand 2026) ist eine Beschäftigung geringfügig. Bleibt die Person mit allen ihren Beschäftigungen zusammen unter dieser Grenze, zahlt sie keine Sozialversicherung. Sie als Dienstgeber zahlen die Unfallversicherung und den Beitrag zur Vorsorgekasse. Beschäftigen Sie mehrere Geringfügige, kann eine pauschale Abgabe dazukommen.

Was sich laufend ändert

Ab der ersten Anstellung gibt es jeden Monat eine Lohnverrechnung: die Abrechnung, die Meldungen an die Gesundheitskasse und die Abgaben an Finanzamt und Gemeinde. Nach dem Jahresende folgen die Jahreslohnzettel. Das übernehmen wir für Sie.

Häufige Fragen

Gilt das auch, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Lohnabgaben fallen für jede Anstellung an.

Ab wann brauche ich eine Lohnverrechnung?

Ab der ersten angestellten Person, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung.

Ihre Ansprechpartner

Mag. Ulrike Komposch · Markus Komposch

Ihre Steuerberater und unser Team

Wie ist das in Ihrem Fall?