Vor dem ersten Arbeitstag
Wer jemanden anstellt, meldet die Person vor Arbeitsbeginn bei der Österreichischen Gesundheitskasse an. Kommt die Meldung zu spät, drohen Strafen. Dazu klären wir mit Ihnen, welcher Kollektivvertrag gilt. Er legt Mindestlohn, Zuschläge und Sonderzahlungen fest.
Was eine Anstellung kostet
Zum Bruttolohn kommen die Abgaben des Dienstgebers: Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag mit Zuschlag, Kommunalsteuer und der Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse. Zusammen sind das rund 30 % auf den Bruttolohn. Bezahlt wird in der Regel 14-mal im Jahr, Urlaubs- und Weihnachtsgeld eingerechnet. Wie viel eine Stelle insgesamt kostet, zeigt der Rechner für Mitarbeiterkosten.
Geringfügig angestellt
Bis 551,10 € im Monat (Stand 2026) ist eine Beschäftigung geringfügig. Bleibt die Person mit allen ihren Beschäftigungen zusammen unter dieser Grenze, zahlt sie keine Sozialversicherung. Sie als Dienstgeber zahlen die Unfallversicherung und den Beitrag zur Vorsorgekasse. Beschäftigen Sie mehrere Geringfügige, kann eine pauschale Abgabe dazukommen.
Was sich laufend ändert
Ab der ersten Anstellung gibt es jeden Monat eine Lohnverrechnung: die Abrechnung, die Meldungen an die Gesundheitskasse und die Abgaben an Finanzamt und Gemeinde. Nach dem Jahresende folgen die Jahreslohnzettel. Das übernehmen wir für Sie.