Als angestellte Person
Dürfen Sie das Firmenauto privat fahren, wird ein Sachbezug zum Gehalt gerechnet und versteuert. Er beträgt 2 % der Anschaffungskosten samt Umsatzsteuer und NoVA, höchstens 960 € im Monat. Für Autos mit niedrigem CO₂-Ausstoß sind es 1,5 %, höchstens 720 €. Fahren Sie privat im Schnitt höchstens 500 km im Monat, halbiert sich der Wert, wenn ein Fahrtenbuch das belegt.
Elektroautos
Bis Ende 2026 fällt für Elektroautos kein Sachbezug an. Ab 2027 sind es 0,375 % der Anschaffungskosten, höchstens 180 € im Monat. Ab 2028 steigt der Wert auf 0,625 %, höchstens 300 €. Das gilt auch für Autos, die schon früher angeschafft wurden. Für Betriebe kann bei Elektroautos außerdem die Vorsteuer abziehbar sein.
Als Selbständige oder Selbständiger
Gehört das Auto zum Betrieb, gibt es keinen Sachbezug. Stattdessen wird der private Anteil der Kosten aus dem Gewinn herausgerechnet. Ein Fahrtenbuch macht den Anteil nachvollziehbar. Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gelten eigene Regeln; die sehen wir uns im Einzelfall an.