Steuerberatung
Bescheid prüfen und Beschwerde
Wir prüfen Ihren Bescheid gegen die eingereichten Zahlen. Weicht er ab, bereiten wir die Beschwerde vor.
Was gehört zur Bescheidprüfung?
Mit dem Bescheid setzt das Finanzamt Ihre Steuer fest. Wir vergleichen ihn Position für Position mit den Zahlen, die wir eingereicht haben. Fällt eine Abweichung auf, bereiten wir, wenn Sie das wünschen, eine begründete Beschwerde vor. Dafür haben Sie einen Monat ab Zustellung Zeit. Sie geht an das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat.
Unsere Leistungen im Überblick
- Bescheid Position für Position prüfen
- Beschwerdefrist überwachen
- Begründete Beschwerde
- Antrag auf Verlängerung der Frist
- Antrag auf Aussetzung der Einhebung
- Vertretung vor Finanzamt und Bundesfinanzgericht
Für wen ist das wichtig?
Einen Bescheid erhalten Selbständige, Unternehmen, GmbHs und Privatpersonen. Haben wir die Erklärung erstellt, prüfen wir den Bescheid, sobald wir ihn haben. Passt ein Bescheid nicht zu Ihren Zahlen, melden Sie sich bei uns.
Worauf Sie achten sollten
Die Frist ist kurz und läuft ab Zustellung des Bescheids. Leiten Sie uns deshalb jeden Bescheid sofort weiter.
Tipp: Melden Sie sich rasch, wenn Ihnen ein Bescheid unplausibel erscheint. Wird die Frist knapp, kann ein Antrag auf Verlängerung helfen.
Ihre Ansprechpersonen
Mag. Ulrike KomposchMarkus Komposch, MSc MSc
Steuerberaterin, Steuerberater und das Team
- +43 2243 32193
- office@klbgwt.at
- Mo–Do 07:30–16:30
Ablauf
So gehen wir bei einem Bescheid vor
1Prüfung
Wir vergleichen den Bescheid mit den eingereichten Zahlen.
2Einschätzung
Wir sagen Ihnen, ob eine Beschwerde sinnvoll ist. Die Frist behalten wir im Blick.
3Beschwerde
Wir begründen die Beschwerde fachlich und bringen sie beim Finanzamt ein.
4Verfahren
Wir vertreten Sie im Verfahren vor dem Finanzamt und dem Bundesfinanzgericht.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für eine Beschwerde?
Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Aus berücksichtigungswürdigen Gründen kann die Frist auf Antrag verlängert werden.
Muss ich zahlen, solange die Beschwerde läuft?
Die Beschwerde allein hält die Zahlung nicht auf. Auf Antrag kann die Einhebung des strittigen Betrags unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt werden. Dafür fallen Aussetzungszinsen an, soweit die Beschwerde keinen Erfolg hat. Ob ein Antrag in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir mit Ihnen.
Was passiert nach der Beschwerde?
Zuerst entscheidet das Finanzamt selbst, in der Regel mit einer Beschwerdevorentscheidung. Dabei kann es der Beschwerde ganz oder teilweise stattgeben oder sie abweisen. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats einen Vorlageantrag stellen. Dann entscheidet das Bundesfinanzgericht.
Was ist, wenn die Frist schon verstrichen ist?
Eine verspätete Beschwerde wird zurückgewiesen. In Ausnahmefällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Frage, wenn ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis die Einhaltung der Frist verhindert hat. Melden Sie sich in diesem Fall sofort bei uns.
Was kostet die Prüfung eines Bescheids?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang. Wie wir vorgehen, klären wir im Erstgespräch.
Weiterführend
Bescheid besprechen
Wir sehen uns Ihren Bescheid an und sagen Ihnen, ob eine Beschwerde sinnvoll ist und wie viel Zeit bleibt.