Steuerrecht

Betriebsprüfung angekündigt: was jetzt auf Sie zukommt

Wie eine Betriebsprüfung abläuft und was Sie jetzt tun können.

1 Min. LesezeitAlle Ratgeber

Kein Grund zur Sorge

Eine Betriebsprüfung ist kein Vorwurf. Das Finanzamt prüft Betriebe regelmäßig, oft ohne besonderen Anlass. Rufen Sie uns an, sobald die Ankündigung da ist. Wir vertreten Sie gegenüber dem Prüfer.

So läuft eine Prüfung ab

Der Prüfer sieht sich Ihre Buchhaltung und Belege an, oft für die letzten drei Jahre. Seine Fragen beantworten wir mit Ihnen. Am Ende bespricht er das Ergebnis mit uns, danach kommen die Bescheide.

Was Sie tun können

Legen Sie die Unterlagen bereit, um die wir Sie bitten. Fällt Ihnen ein Fehler aus früheren Jahren ein, sagen Sie es uns vor Beginn der Prüfung. Dann lässt er sich meist leichter lösen.

Häufige Fragen

Kann ich den Termin verschieben?

Mit einem guten Grund meist ja. Wir stimmen das mit dem Prüfer ab.

Ihre Ansprechpartner

Mag. Ulrike Komposch · Markus Komposch

Ihre Steuerberater und unser Team

Wie ist das in Ihrem Fall?