Wer ist "Neuer Selbständiger"?
Neue Selbständige sind Personen, die selbständig tätig sind, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben. Typische Beispiele:
- Werkvertragsnehmer: IT-Berater, Grafiker, Texter, Berater
- Vortragende und Trainer: ohne Gewerbeschein
- Künstler und Kreative: Musiker, Schriftsteller, Fotografen
- Sachverständige und Gutachter
- Wissenschaftler und Forscher auf Werkvertragsbasis
Der wesentliche Unterschied zum Gewerbetreibenden: Neue Selbständige unterliegen nicht der Gewerbeordnung und brauchen keinen Gewerbeschein.
Sozialversicherung (SVS)
Neue Selbständige sind bei der SVS pflichtversichert, sobald ihre Einkünfte die Versicherungsgrenze überschreiten:
- Versicherungsgrenze (nur selbständig): EUR 551,1 × 12 = EUR 6.613,2/Jahr
- Versicherungsgrenze (mit Anstellung): EUR 551,1 × 12 = EUR 6.613,2/Jahr