Die GmbH immer
Eine GmbH bilanziert vom ersten Tag an, ganz gleich, wie groß sie ist. Das gilt auch für eine GmbH & Co KG. Beide legen den Jahresabschluss beim Firmenbuch offen. Die GmbH zahlt 23 % Körperschaftsteuer.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Für Gewerbebetriebe zählt der Umsatz. Liegt er zwei Jahre hintereinander über 700.000 €, wird ab dem übernächsten Jahr bilanziert. Erreicht er in einem Jahr 1.000.000 €, schon ab dem nächsten Jahr (§ 189 UGB). Bis dahin reicht die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Freie Berufe
Ärztinnen, Architekten und andere freie Berufe müssen nach dem Unternehmensrecht nicht bilanzieren, auch bei hohem Umsatz. Arbeiten sie als GmbH, gilt die GmbH-Regel. Freiwillig bilanzieren geht immer, manchmal ist das sinnvoll.
Was sich mit der Bilanz ändert
Statt Einnahmen und Ausgaben zählen Forderungen, Schulden und Vorräte. Am Jahresende kommen Inventur und Abschluss dazu. Wir sagen Ihnen rechtzeitig, wenn die Grenze näher rückt, damit der Wechsel geplant statt überstürzt passiert.