Rechtsformen

Ab wann muss ich bilanzieren?

Wann aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine Bilanz wird.

1 Min. LesezeitAlle Ratgeber

Die GmbH immer

Eine GmbH bilanziert vom ersten Tag an, ganz gleich, wie groß sie ist. Das gilt auch für eine GmbH & Co KG. Beide legen den Jahresabschluss beim Firmenbuch offen. Die GmbH zahlt 23 % Körperschaftsteuer.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Für Gewerbebetriebe zählt der Umsatz. Liegt er zwei Jahre hintereinander über 700.000 €, wird ab dem übernächsten Jahr bilanziert. Erreicht er in einem Jahr 1.000.000 €, schon ab dem nächsten Jahr (§ 189 UGB). Bis dahin reicht die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Freie Berufe

Ärztinnen, Architekten und andere freie Berufe müssen nach dem Unternehmensrecht nicht bilanzieren, auch bei hohem Umsatz. Arbeiten sie als GmbH, gilt die GmbH-Regel. Freiwillig bilanzieren geht immer, manchmal ist das sinnvoll.

Was sich mit der Bilanz ändert

Statt Einnahmen und Ausgaben zählen Forderungen, Schulden und Vorräte. Am Jahresende kommen Inventur und Abschluss dazu. Wir sagen Ihnen rechtzeitig, wenn die Grenze näher rückt, damit der Wechsel geplant statt überstürzt passiert.

Häufige Fragen

Kann ich wieder zurück zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Ja. Liegt der Umsatz zwei Jahre hintereinander nicht mehr über 700.000 €, endet die Pflicht ab dem folgenden Jahr.

Ihre Ansprechpartner

Mag. Ulrike Komposch · Markus Komposch

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