Rechtsformen

Den Betrieb an die Kinder übergeben: woran man früh denken sollte

Woran Sie früh denken sollten, wenn Ihr Einzelunternehmen in der Familie bleiben soll.

1 Min. LesezeitAlle Ratgeber

Früh anfangen

Eine Übergabe in der Familie braucht Zeit. Reden wir schon einige Jahre vorher darüber, wann übergeben wird, wer was bekommt und wovon Sie danach leben. Dann lassen sich Fristen und Steuern planen, statt dass sie überraschen. Hier geht es um das Einzelunternehmen. Bei einer GmbH übergeben Sie Anteile, dafür gelten eigene Regeln.

Was steuerlich wichtig ist

Eine Schenkungssteuer gibt es in Österreich nicht. Wird der Betrieb geschenkt, führt Ihr Kind die Werte aus Ihrer Buchhaltung weiter. Bei Ihnen entsteht dadurch kein Gewinn. Gehören Grundstücke zum Betrieb, fällt Grunderwerbsteuer an. Für Betriebsübergaben gibt es dabei Begünstigungen; welche bei Ihnen greifen, rechnen wir mit Ihnen durch.

Die Schenkung melden

Steuer fällt keine an, melden müssen Sie die Schenkung aber meist. Ein Betrieb ist meldepflichtig, wenn Schenkungen an Ihr Kind innerhalb eines Jahres zusammen mehr als 50.000 € wert sind. Die Meldung geht innerhalb von drei Monaten an das Finanzamt.

Was sonst mitgeht

Die Arbeitsverhältnisse gehen mit dem Betrieb auf Ihr Kind über. Bei Verträgen und Krediten reden Vertragspartner und Bank mit. Die Gewerbeberechtigung geht nicht mit, sie ist an Ihre Person gebunden: Ihr Kind meldet das Gewerbe selbst an. Das ordnen wir mit Ihnen rechtzeitig.

Und beim Verkauf?

Beim Verkauf gibt es eigene Begünstigungen; das sehen wir uns im Einzelfall an.

Häufige Fragen

Wer meldet die Schenkung?

Sie oder Ihr Kind, eine Meldung genügt. Wer vorsätzlich nicht meldet, riskiert eine Strafe von bis zu 10 % des Werts. Die Meldung übernehmen wir für Sie.

Ihre Ansprechpartner

Mag. Ulrike Komposch · Markus Komposch

Ihre Steuerberater und unser Team

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